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Erklärung zur Barrierefreiheit

Stand: 17. September 2026

Serafettin Yildiz („Don Camillo") bemüht sich, diese Webseite und die Online-Bestellung im Sinne des Barrierefreiheitsgesetzes (BaFG) barrierefrei zugänglich zu machen. Maßstab ist die Norm EN 301 549 bzw. die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 in der Stufe AA.

Geltungsbereich

Diese Erklärung gilt für die Webseite doncamillowien.at mit allen Unterseiten, insbesondere für die Online-Bestellung zum Abholen und Liefern unter /bestellen samt Kundenkonto, sowie für die E-Mails, die wir zu einer Bestellung verschicken (Eingangsbestätigung, Statusmeldungen, Storno).

So funktioniert die Online-Bestellung

Sie wählen ein Lokal, legen Gerichte in den Warenkorb, entscheiden sich für Abholen oder Liefern lassen mit Tag und Uhrzeit, geben Name und Telefon (bei Lieferung die Adresse) an und bestellen mit dem Knopf „Zahlungspflichtig bestellen". Den Eingang bestätigen wir sofort auf der Seite und per E-Mail; die Seite zeigt danach laufend den Status (angenommen, in Vorbereitung, fertig). Bis 20 Minuten nach der Bestellung — bei Vorbestellungen bis 60 Minuten vor der gewünschten Zeit — können Sie online stornieren, solange die Küche noch nicht begonnen hat. Bezahlt wird erst bei der Abholung oder an der Tür — online werden keine Zahlungsdaten eingegeben.

Was barrierefrei bedienbar ist

Bekannte Einschränkungen

Diese Punkte sind uns bekannt; sie sind entweder in Arbeit oder mit vertretbarem Aufwand nicht anders lösbar:

Rückmeldung und Kontakt

Stoßen Sie auf eine Hürde, die hier nicht steht, oder brauchen Sie Inhalte in einer anderen Form (zum Beispiel die Speisekarte als Textdatei), schreiben Sie uns an info@doncamillowien.at oder rufen Sie in einem Lokal an. Bitte nennen Sie die Seite, das Gerät und die Hilfstechnik, mit der Sie unterwegs sind. Wir antworten so schnell wie möglich, in der Regel innerhalb einer Woche.

Durchsetzungsverfahren

Bleibt eine Rückmeldung unbeantwortet oder halten Sie unsere Antwort für unzureichend, können Sie sich an die zuständige Behörde wenden: Für die Überwachung der Barrierefreiheit von Dienstleistungen nach dem BaFG ist in Österreich das Sozialministeriumservice zuständig (sozialministeriumservice.at). Dort gibt es auch das Schlichtungsverfahren nach dem Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz.

Wie diese Erklärung entstanden ist

Selbstbewertung von Serafettin Yildiz, zuletzt geprüft am 17. September 2026: automatische Prüfung aller elf Seiten in zwei Bildschirmbreiten und der drei Bestell-E-Mails mit axe-core (WCAG 2.1 A und AA, 0 Verstöße), Messung der Bestellseite in fünf Bildschirmbreiten von 320 bis 640 Pixel und bei 400 % Vergrößerung, Nachrechnung aller Farbkontraste nach der WCAG-Formel, Prüfung von Tastaturweg, Fokus, Beschriftungen, Live-Bereichen und Dialogen im Zugänglichkeitsbaum des Browsers — und am Gerät: Bestellweg mit TalkBack am Android-Handy, Browser-Vergrößerung 200 % und 400 % in Chrome am PC, Bedienung nur mit der Tastatur, Bestätigungs-E-Mails. Die Erklärung wird angepasst, sobald sich etwas ändert.